Rüchantwort an Frau Katrin Altpeter, MdL

Frau
MdL Katrin Altpeter
Bahnhofstr. 78
71332 Waiblingen

Betreff: Ihre Antwort vom 25.07.07 auf unseren „Offenen Brief“ vom 20.06.07
hier: Offene Antwort

Sehr geehrte Frau Altpeter,

zunächst einmal herzlichen Dank für Ihr Antwortschreiben, auf das wir erst jetzt nach einer langen Sommerpause erwidern können.

Ihre Antwort hat bei den Mitgliedern unserer „Initiative Korb – Bürger für eine strahlungsärmere Zukunft“ großes Erstaunen ausgelöst und wir mussten konstatieren, dass Sie momentan noch oberflächlich und widersprüchlich zugleich mit dem Thema „Mobilfunk – ein Gesundheitsrisiko?“ verfahren.
Sie verweisen darauf, dass nach Auffassung Ihrer Fraktion, der SPD, „ein gewisses, wenn auch geringes Risiko für die Gesundheit jedoch allenthalben durch die Nutzung der Mobiltelefone (mit der Nähe zum Körper), nicht jedoch durch die Sendemastanlagen“ bestehe. Das ist eine sehr oberflächliche Betrachtung hinsichtlich der Wirkungsweise von Hochfrequenz- bzw. Mikrowellenstrahlung, weil Sie damit lediglich die mögliche Erwärmung des Handynutzers berücksichtigen. Doch die Gefahren liegen ganz woanders: es geht um die athermischen, d.h. um die biologisch-körperlichen Auswirkungen! Zahlreiche Ärzte und (industrieunabhängige) Wissenschaftler weisen darauf hin, dass sich die Gefahren der gepulsten Hochfrequenz (und damit haben wir es im Mobilfunk zu tun) wie bei der Radioaktivität oder bei der Röntgenstrahlung auf der zellbiologischen Ebene abspielt und bezeugen konsistente Hinweise auf Störungen des zentralen Nervensystems schon bei 0,01W/qm und dokumentieren Kanzerogenität (Krebsgefahr) bereits bei 0,1 W/qm. Die deutschen Grenzwerte hingegen liegen bei 10 W/qm, eine rasche und deutliche Erniedrigung der zulässigen Strahlenwerte ist also absolut dringlich!
Frau Altpeter, Sie verweisen in Ihrer Antwort auf jüngste internationale Studien zur Ungefährlichkeit der Mobilfunksendemasten – wir möchten Sie demgegenüber höflich auf erst wieder jüngst erschienene Meldungen hinweisen.
Im „The Independent“ beispielsweise war (am 17.09.2007) zu lesen, dass die Europäische Umweltagentur (EEA) – es handelt sich hier um die höchste wissenschaftliche Instanz der EU - nach der Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Berichtes eindringlich warnt „vor den Gefahren elektromagnetischer Strahlung, die beispielsweise durch WLAN-Netzwerke oder Mobiltelefone oder ihre Masten ausgesendet wird.“ Diese Strahlung könnte eine Krise auslösen wie jene, die durch die Entdeckung der Gefahren von Asbest, Nikotin oder bleihaltigem Benzin entstand (www.eea.europa.eu). Die EU-Agentur will die EU-Regierungen nun dazu bewegen, vorbeugende Maßnahmen hinsichtlich dieser schnell expandierenden neuen Technologie zu treffen, denn Gesundheitsprobleme globalen Ausmaßes werden befürchtet.

Und überaus beunruhigend ist das Anfang dieses Monats im Rahmen der Offenen Universität in Gelsenkirchen von Professor Franz Adlkofer vorgestellte Studienergebnis, wonach UMTS-Signale (es handelt sich um das derzeit massiv im Ausbau befindliche Mobilfunksystem zusätzlich zum bestehenden GSM-System) noch weitaus genschädigender als GSM-Strahlung sind. Prof. Adlkofer: „DNA-Strangbrüche treten bereits bei 1/40 des Grenzwertes auf. UMTS-Signale sind damit fast zehnmal wirksamer als GSM-Signale.“ Die Schlussfolgerung daraus: Mobilfunkstrahlung schädigt also das genetische Material und erhöht damit das Krebsrisiko.

Bitte schenken Sie deshalb den „öffentlichen Expertenanhörungen im Landtag“, wonach das Wohnen im Umfeld von Mobilfunkmasten als risikolos zu betrachten sei, künftighin keinen Glauben mehr. Aufgrund zahlreicher Messungen, Befunde und Vortragsreihen sowie eigener Erfahrungen müssen wir davon ausgehen, dass bei Dauereinwirkung von Hochfrequenzstrahlung (um diese handelt es sich und zudem sind Antennenmasten tag- und nachtaktiv) der menschliche Organismus mit gesundheitlichen Störungen reagieren kann, die u.a. bis zu Krebserkrankungen oder Hirntumoren führen können.
Entgegen aller Behauptungen von Industrie und Staat gibt es bereits zahlreiche Erkenntnisse über die Wirkungs-zusammenhänge (Kausalität) der technisch erzeugten gepulsten Mikrowellenstrahlung auf das biologische System. Zusätzlich zum Mechanismus der Zellschädigung beschreiben Wissenschaftler die mögliche Öffnung der Blut-Hirnschranke durch gepulste Hochfrequenzstrahlung (hier haben wir es mit der für die Volksgesundheit wohl besorgniserregensten Erkenntnis zu tun: durch ein Durchlässigwerden der Blut-Hirnschranke gelangen Giftstoffe in das Gehirn, Gehirnzellen sterben ab und in der Folge wird die Denkfähigkeit angegriffen; fatal dabei ist, dass Kinder dieser Gefahr besonders stark ausgesetzt sind). Selbst die Bundesregierung empfiehlt in ihrer Antwort vom 06.07.07 auf eine Abgeordneten-Anfrage zur Strahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN) „die persönliche Strahlenexposition durch hochfrequente elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten, d.h. herkömmliche Kabelverbindungen zu bevorzugen.“

Doch eine solche Wahl hat der im Umkreis einer Mobilfunkantenne wohnende Bürger nicht mehr: er befindet sich „rund um die Uhr“ im Strahlenkreuz und bedenklich für Langzeitfolgen sind insbesondere jene Strahlen, die die Regeneration unseres Körpers während seiner Schlafzeit stören. Die Landesbauordnung müsste also dringend dahingehend verändert werden, dass Mobilfunkmasten einer strengen Genehmigung bedürfen unter Mitsprache von Bürger und Gemeinden. Mit Blick auf die erfolgte Novellierung der Landesbauordnung verweisen Sie darauf, dass Ihre Fraktion den Genehmigungsvorbehalt seitens der Gemeinden bei der Standortfestlegung von Sendemasten beibehalten wollte, jedoch sich nicht gegen die CDU-FDP-Mehrheit habe durchsetzen können.
Hier wird ein Widerspruch evident: Denn wenn Sie, wie Sie dies in Ihrer Antwort darlegen, die Sendemasten für gesundheitlich völlig unbedenklich halten, bräuchten Sie ja auch keinen Genehmigungsvorbehalt mehr!
Wir folgern: Ihr politisches Ziel dient lediglich zur psychologischen Bürgerberuhigung.
Auch macht es wenig Sinn, den Gemeinden nur Einspruchsmöglichkeiten hinsichtlich „schutzbedürftiger Einrichtungen“ einzuräumen. Vielmehr müssen alle Menschen, seien dies Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Senioren, als genügend gleich und wertvoll betrachtet werden, um sie vor den schädlichen Folgen der Hochfrequenzstrahlung zu schützen!
Wir bitten Sie, den Themenkomplex „Mobilfunktechnologie“ noch einmal neu zu bedenken und folgenden vorbeugenden Maßnahmen ihre Unterstützung nicht zu versagen:

die gesetzlich zulässigen Strahlungsgrenzwerte als Gesamtsumme aller Mobilfunkbetreiber müssen drastisch reduziert werden;
Verkaufsverbote digitaler Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard, WLAN, Bluetooth oder HomeRF sollen ausgesprochen werden;
eine umfangreiche und industrieunabhängige Information der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken der Mobilfunktechnologie muss stattfinden und insbesondere Kinder und Jugendliche dürfen nicht dem sorglosen Umgang mit dem Handy ausgesetzt werden;
eine neutrale, industrieunabhängige Forschung ist gezielt zu fördern;
die Erforschung unschädlicher Mobilfunk-Technologien ist in die Wege zu leiten;
das Telefon-Festnetz als Basisversorgung muss erhalten bleiben.

Wir legen den Handzettel unserer nächsten Veranstaltung (Donnerstag, 18. Oktober 2007, 20 Uhr, Alter Kelter in Korb) bei. Vielleicht sind Sie gerade in der Nähe? Der Abend kann Ihnen darüber Aufschluss geben, ob und welchen Zumutungen die Bürger durch Mobilfunkstrahlung (auch und gerade jener von Antennen) ausgesetzt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre „Initiative Korb – Bürger für eine strahlungsärmere Zukunft“

Der Vorstand:
Ruth Messer
Heidrun Jank
Birgit Kofler
Patricia Strebel

Rückantwort an Herrn Prof. Dr. Ulrich Goll, MdL

Herrn
MdL Prof. Dr. Ulrich Goll
Schwabstr. 31
71332 Waiblingen

Betreff: Ihre Antwort vom 19.07.07 auf unseren „Offenen Brief“ vom 20.06.07
hier: Offene Antwort

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ulrich Goll,

wir möchten Ihnen für Ihre doch recht rasche Antwort auf unseren „Offenen Brief“ an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten des Rems-Murr-Kreises danken. Auch Ihr Parteikollege auf Bundesebene, Herr Hartfrid Wolff, hatte schon zuvor geantwortet (und dies wollen wir auch auf unserer nächsten Info-Veranstaltung in Korb am 18. Oktober um 20 Uhr in der Alten Kelter positiv erwähnen). Wir nahmen dankend zur Kenntnis, dass Sie die möglichen gesundheitlichen Gefährdungen durch die Mobilfunktechnik ernst nehmen und dass sie sich sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene für eine veränderte Gesetzeslage einsetzen wollen.
Es ist auch erfreulich, dass Sie zwischen Mobilfunkgerät und Mobilfunkmasten differenzieren. Im Falle des mobilen Telefons, so stellen Sie fest, kann der Verbraucher selbst entscheiden, wann und wie er damit umgeht. Und wir möchten noch hinzufügen, dass auch unsere Kinder und Jugendliche durch Aufklärung – ähnlich wie zu den Themen Rauchen oder Alkohol – informiert sein könnten. Ob am Ende – gleich dem Rauchverbot – das Handy-Verbot in öffentlichen Räumen (mit der jetzt genutzten Technik) steht? Im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge wäre dies durchaus sinnvoll, doch nicht im Interesse großer Industrien, also wohl noch etwas Zukunftsmusik. Zukunftsmusik darf jedoch nicht sein, dass sowohl uns Bürgern als auch den Gemeinderäten und Gemeindeverwaltungen beim Bau von Sendemasten die notwendigen konkreten gesetzlichen Mitspracherechte fehlen. Diesen Missstand, so sichern Sie uns in Ihrer Antwort zu, wollen sie beheben. Nun ist es ja so, das gerade die letzten Änderungen der Landesbauordnung im baden-württembergischen Landtag hinsichtlich der einfacheren Errichtung von Mobilfunkantennen (ohne rechtlich geltenden Einspruch der Bürger und Gemeinden) von der CDU- und FDP-Mehrheit verabschiedet worden ist. Uns bleibt jetzt also die dringliche Hoffnung, dass sich Ihre „Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in der FDP“ zeitnah durchsetzen möge, um die Genehmigungsmög-lichkeiten für Mobilfunkmasten im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes einzugrenzen.
Wir möchten Sie jedoch bitten, dabei den Gemeinden nicht nur Einspruchsmöglichkeiten hinsichtlich „schutzbedürftiger Einrichtungen“ einzuräumen, sondern alle Menschen, seien dies Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Senioren, als genügend gleich und wertvoll zu betrachten, um sie vor den schädlichen Folgen der Hochfrequenz-strahlung zu schützen. Denn die für diese Technik notwendigen Mobilfunkmasten sind tag- und nachtaktiv und keiner der Bewohner rund um die Masten kann diese abschalten, und bedenklich für Langzeitfolgen sind insbesondere jene Strahlen, die die Regeneration unseres Körpers während seiner Schlafzeit stören.
Bitte befassen Sie sich deshalb weiter mit dem Thema Mobilfunk und seinen Folgen und warten Sie nicht, bis sich die Krise so zuspitzt, wie dies durch die Entdeckung der Gefahren von Asbest, Nikotin oder bleihaltigem Benzin geschah.
Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat erst jüngst wieder eindringlich vor den Gefahren elektromagnetischer Strahlung (und um diese handelt es sich bei der Mobilfunktechnik ja) gewarnt und seitens der EU-Regierungen vorbeugende Maßnahmen angemahnt (siehe www.eea.europa.eu). In dringlichen Vorsorgefragen kann Abwarten tödlich sein!

Bedenken Sie deshalb Folgendes:

die in unserem Land geltenden Grenzwerte für Mobilfunkantennen sind im europäischen Vergleich extrem hoch;
diese extrem hohen Grenzwerte beziehen sich lediglich auf thermische Auswirkungen (Erwärmung) und berücksichtigen nicht die athermischen, d.h. die biologisch-körperlichen Auswirkungen, die von der derzeit verwendeten Mobilfunktechnologie ausgehen. Konsistente Hinweise auf Störungen des zentralen Nervensystems werden schon bei 0,01mW/qm und Kanzerogenität (Krebsgefahr) bereits bei 0,1 mW/qm dokumentiert. Die deutschen Grenzwerte hingegen liegen bei 10 mW/qm! Ärzte und Wissenschaftler weisen darauf hin, dass sich die Gefahren der gepulsten Hochfrequenz (und damit haben wir es im Mobilfunk zu tun) wie bei der Radioaktivität oder bei der Röntgenstrahlung auf der zellbiologischen Ebene abspielt;
Mobilfunkfirmen und (leider) oft auch Gemeinde- und Stadtverwaltungen berufen sich immer wieder darauf, dass bestehende Mobilfunkmasten in ihrer Strahlenlast weit unter dem geltenden Grenzwert liegen – doch hier streut man uns Bürgern Sand in die Augen! Denn wenn sich die Gefahren auf zellbiologischer Ebene abspielen und zwar bereits bei geringster Strahlenlast (siehe oben), dann muss der Gesetzgeber - das Vorsorgeprinzip ernst nehmend – die Belastung in der Wohnung auf 0,000.01 W/qm bzw. außerhalb auf 0,000.1 mW/qm begrenzen (Bausubstanz reduziert). Zumal das optimale Funktionieren von D-/E-Netz-Handys noch bei 0,000.000.001 W/qm möglich ist (siehe z. B. Wolfgang Maes, www.maes.de oder: mail@maes.de)!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre „Initiative Korb – Bürger für eine strahlungsärmere Zukunft“

Der Vorstand:
Ruth Messer
Heidrun Jank
Birgit Kofler
Patricia Strebel

P.S.: Wir legen Ihnen die Einladung zu unserem nächsten Bürgerinformationsabend bei.
Vielleicht sind Sie ja gerade in der Nähe? Der Abend wird Aufschluss darüber geben,
ob und welchen Zumutungen die Bürger durch Mobilfunkstrahlung ausgesetzt sind.

Rückantwort an Herrn Hartfrid Wolff, MdB

Herrn
MdB Hartfrid Wolff
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Betreff: Ihr Schreiben vom 02.07.07 auf unseren „Offenen Brief“ vom 20.06.07
hier: Offene Antwort


Sehr geehrter Herr Wolff,

nach einer langen Sommerpause kommt zu Ihnen unser Dank für Ihre rasche Antwort auf den „Offenen Brief an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten unseres Rems-Murr-Wahlkreises“. Die Mitglieder unserer Initiative Korb – Bürger für eine strahlungsärme Zukunft e.V. haben dankend zur Kenntnis genommen, dass Sie und Ihre Fraktion die mögliche gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch die sich derzeit im Ausbau befindliche Mobilfunktechnik durchaus ernst nehmen (ebenso wie Ihr Partei-Kollege Prof. Dr. Goll auf Landesebene). Sie setzen sich für eine Kennzeichnung strahlungsärmerer Mobiltelefone ein (Ihre Anfrage an die Bundesregierung) und – gemeinsam mit der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker auch dafür, dass die Landesbauordnungen dahingehend geändert werden, dass den Gemeinden mehr Mitspracherecht im Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Mobilfunkmasten eingeräumt werden.

Wir bitten Sie, auf diesem Wege weiterzuarbeiten, jedoch in Diskussionen innerhalb Ihrer Fraktion und mündend
in Anfragen an die Bundesregierung folgende Sachverhalte konkret zu beleuchten:

die in unserem Land geltenden Grenzwerte für Mobilfunksender (4,5 bis 10W/qm) sind extrem hoch und berücksichtigen in keinster Weise die Empfehlungen von Ärzten, Baubiologen und kritischen Wissenschaftlern;
diese extrem hohen Grenzwerte beziehen sich lediglich auf thermische Auswirkungen (Erwärmung) und berücksichtigen nicht die athermischen, d.h. die biologisch-körperlichen Auswirkungen, die von der derzeit verwendeten Mobilfunktechnologie ausgehen. Ärzte und Wissenschaftler weisen darauf hin, dass sich die Gefahren der gepulsten Hochfrequenz (und damit haben wir es im Mobilfunk zu tun) wie bei der Radioaktivität oder bei der Röntgenstrahlung auf der zellbiologischen Ebene abspielen. Konsistente Hinweise auf Störungen des zentralen Nervensystems werden schon bei 0,01W/qm und Kanzerogenität (Krebsgefahr) bereits bei 0,1 W/qm dokumentiert.
Mobilfunkfirmen und (leider) oft auch Gemeinde- und Stadtverwaltungen berufen sich immer wieder darauf, dass bestehende Mobilfunkmasten in ihrer Strahlenlast weit unter dem geltenden Grenzwert liegen – doch hier streut man uns Bürgern Sand in die Augen! Denn wenn sich die Gefahren auf zellbiologischer Ebene abspielen und zwar bereits bei geringster Strahlenlast (siehe oben), dann muss der Gesetzgeber - das Vorsorgeprinzip ernst nehmend – die Belastung in der Wohnung auf 0,000.01 W/qm bzw. außerhalb auf 0,000.1 W/qm begrenzen (Bausubstanz reduziert). Zumal das optimale Funktionieren von D-/E-Netz-Handys noch bei 0,000.000.001 W/qm möglich ist (siehe z.B. Wolfgang Maes, www.maes.de oder: mail@maes.de)!

Das Netz elektromagnetischer Strahlung knüpft sich um uns immer enger, die kabellose Vernetzung schreitet rasant voran. WLAN-Netzwerke ermöglichen uns schnelle unsichtbare Verbindungen vom Computer oder Laptop ins Internet. Mobiltelefone lassen uns überall erreichbar sein und überallhin anrufen. Hier können wir uns als Bürger zumindest in Teilen einen sorgsamen Umgang angewöhnen oder uns vielleicht gar den Nicht-Umgang leisten, auch können wir unsere Kinder und Jugendliche entsprechend aufklären. Auch könnten in Schulen, Kindergärten und öffentlichen Verwaltungen statt kabelloser Funksysteme die herkömmlichen Kabelverbindungen eingesetzt werden.
Demgegenüber jedoch steht die gesetzlich verordnete Ohnmacht all jener Bürger, die in der Umgebung von Mobilfunkmasten wohnen: die Antennen sind tag- und nachtaktiv und keiner der Anwohner kann diese abschalten. Und hier sollte – wie Sie dies noch in Ihrerm Antwortschreiben tun - nicht unterschieden werden in schutzbedürftige oder weniger schutzbedürftige Gebiete, sondern es muss ganz einfach die Regel gelten: alle Bewohner rund um die Antennenmasten, ob dies nun Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Senioren sind, sind schützenswert (und bedenken Sie: die besonders große Gefahrenquelle für Langzeitfolgen sind jene Strahlen, die die Regeneration unseres Körpers während seiner Schlafenszeit stören).

Bitte befassen Sie sich in diesem Sinne weiter mit dem Thema Mobilfunk und seinen Folgen und warten Sie nicht, bis sich die Krise so zuspitzt, wie dies durch die Entdeckung der Gefahren von Asbest, Nikotin oder bleihaltigem Benzin geschah. Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat erst jüngst wieder eindringlich vor den Gefahren elektromagnetischer Strahlung (und um diese handelt es sich bei der Mobilfunktechnik ja) gewarnt und seitens der EU-Regierungen vorbeugende Maßnahmen angemahnt (siehe www.eea.europa.eu). In dringlichen Vorsorgefragen kann Abwarten tödlich sein!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre „Initiative Korb – Bürger für eine strahlungsärmere Zukunft“

Der Vorstand:
Ruth Messer
Heidrun Jank
Birgit Kofler
Patricia Strebel

Große Informationsveranstaltung

Elektrosmog
Schutzmaßnahmen – wenn ja, welche?

Donnerstag, 18.10.2007
20.00 Uhr
Alte Kelter Korb


Elektrosmog – im Büro, zu Hause und unterwegs!
Müssen wir von einer gesundheitlichen Gefährdung ausgehen?

Elektrosmog: Mit was haben wir es zu tun?
Strahlungsquellen im häuslichen Umfeld: Handy, DECT-Telefone, WLAN, Mikrowelle, Radiowecker und Co. – auch zu Hause im Strahlenkreuz?
Hochfrequente und niederfrequente Strahlung: Was ist der Unterschied?
Mobilfunkantennen: Welche (baulichen) Maßnahmen können uns schützen?
Handys: Besonders bedenklich für Kinder und Jugendliche?
Vorsorge: Was können wir tun?

Diese Fragen stehen im Mittelpunkt einer großen Informationsveranstaltung.
Alle Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Referent: Dipl. Ing. Dietrich Ruoff, Baubiologe

In Korb verfolgen Verwaltung, Gemeinderat und Initiative Korb e.V. ein Konzept der Strahlenminimierung. Die Information der Bevölkerung gehört dazu. Das Thema „Elektrosmog“ ist und bleibt aktuell. Kommen Sie und informieren Sie sich selbst.

Antwort auf Offenen Brief von Frau Katrin Altpeter, MdL

lnitiative Korb
Bürger für strahlungsärmere Zukunft e.V.
Frau Ruth Messer
Maybachstr.5
71404 Korb

lhr offener Brief vom 20. Juni 2007

Sehr geehrte Frau Messer,

vielen Dank für lhre sehr engagierten und informativen Ausführungen vom 20. Juni 2007 zum Thema Gesundheitsrisiko des Mobilfunks.
Meine Fraktion verfolgt die Forschung und den Fortgang der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet gewissenhaft und beschäftigt sich intensiv mit den aktueIlen Studien sowie den lnformationen des Bundesamtes für Strahlenschutz. Hierzu hat unter anderem auch eine öffentliche Expertenanhörung im Landtag stattgefunden, die den derzeitigen Kenntnisstand darlegte.
Nach unserer Auffassung besteht ein gewisses, wenn auch geringes Risiko für die Gesundheit jedoch allenthalben durch die Nutzung der Mobiltelefone (mit der Nähe zum Körper), nicht jedoch die Sendemastanlagen. Auch jüngste internationale Studien im Auftrag der EU bestätigen diese Auffassung.
Zur besseren Abstimmung und Koordinierung von Standorten für Sendemastanlagen haben wir uns energisch dafür eingesetzt, die in der Landesbauordnung aufgehobene Genehmigungspflicht wieder rückgängig zu machen und somit der Gemeinde über einen Genehmigungsvorbehalt Einfluss auf den genauen Standort zu ermöglichen. Die Gemeinde sollte im Wege eines Sonderbebauungsplanes gemeinsam mit den Betreibern geeignete Standorte für Sendemasten festlegen, damit die zulässigen Grenzwerte deutlich unterschritten werden können. Dies haben wir im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung gegen die CDU/FDP-Mehrheit jedoch nicht durchsetzen können.
Bedauerlicherweise, denn viele der in den Gemeinden vorhandenen Konflikte ließen sich so wahrscheinlich verhindern, und man könnte so, weit über die derzeitigen Vorschriften zur vorsorglichen Sicherheit hinaus, auch größere Abstände zu bestimmten Einrichtungen wie z.B. Kindergärten einhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Altpeter

Antwort auf Offenen Brief von Herrn Prof. Dr. Ulrich Goll, MdL

lnitiative Korb e.V.
Frau
Ruth Messer
Maybachstraße 5
71404 Korb

lhr Schreiben vom 20.06,2007

Sehr geehrte Frau Messer,
herzlichen Dank für ihr Schreiben zum Thema Mobilfunk und lhre Einschätzung der daraus resultierenden gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung.

Wie Sie richtig feststellen, muss eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch Mobilfunkeinrichtungen und Geräte vermieden werden.
Den Mobiltelefonen werden in aktuellen Forschungen größere gesundheitlichezugeschrieben Gefahren zugeschrieben als den Sendeanlagen, was aber nicht heißt, dass man diese vernachlässigen darf Der Verbraucherschutz und die Verbraucherinformationen bei den Geräten sind auf jeden Fall verbesserungswürdig. Für den Kauf eines Mobilfunkgerätes kann sich der Verbraucher selbst entscheiden, bei dem Bau eines Sendemastes sind die Einflussnahmemöglichkeiten im Moment noch zu gering.

Die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in der FDP setzt sich für eine Änderung der Landesbauordnung ein. Den Gemeinden soll die Möglichkeit gegeben werden, dass in der Umgebung schutzbedürftiger Einrichtungen Mobilfunkanlagen eingeschränkt, oder gar ausgeschlossen werden können.

Das Thema wird, nach meiner Einschätzung, die Bundes- und Landespolitik in der Zukunft noch intensiv beschäftigen. Bei allen Entscheidungen muss das Wohl und der Schulz der Bevölkerung vor einer Gefährdung im Vordergrund stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Ulrich Goll MdL

Antwort auf Offenen Brief von Herrn Hartfrid Wolff, MdB

Initiative Korb e.V.
z.Hd. Frau Ruth Messer
Maybachstr. 5
71404 Korb


Sehr geehrte Frau Messer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Juni 2007.
Ich teile lhre Einschätzung, dass unnötige gesundheitliche Gefährdungen der Bevölkerung durch Mobilfunkeinrichtungen vermieden werden müssen. Dies ist auch eindeutig Position der FDP- Bundestagsfraktion. Wir begrüßen außerdem die hohe Sensibilität der Öffentlichkeit für dieses Thema.

Für die FDP steht im Bereich Mobilfunk der Verbraucherschutz und insbesondere der Schutz von Kindem und Jugendlichen im Mittelpunkt. Aktuelle Forschungsergebnisse deuten daraufhin, dass gesundheitliche Gefahren eher von den Mobiltelefonen selbst, als von den vielfach umstrittenen Sendeanlagen ausgehen können. Wir setzten uns deshalb dafür ein, dass insbesondere in diesem Bereich, ohne aber den der Sendeanlagen zu vernachlässigen, mehr Forschung betrieben wird. Dle FDP Fraktion hat sich für eine Kennzeichnung strahlungsarmer Mobiltelefone eingesetzt, und dieses Engagement durch eine Anfrage an die Bundesregierung untermauert.

Die im Jahre 2001 unterzeichnete Selbstverpflichtung der deutschen Mobilfunkbetreiber ist ein zu begrüßender Schritt in Richtung einer verbesserten Kooperation mit den betroffenen Gemeinden. Dennoch braucht es weitere Maßnahmen: Die FDP setzt sich, insbesondere die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker, dafür ein, dass die Landesbauordnung dahingehend verändert wird, dass Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, Basisstationen für Mobilfunkanlagen im Umfeld schutzbedürftiger Einrichtungen einzugrenzen oder sogar auszuschließen. Die bisherigen rechtlichen Einflussnahmemöglichkeiten sind zu gering, weshalb auch hier Handlungsbedarf besteht.

Aktuelle Studien bescheinigen laut det Strahlenschutzkommission und des Bundesamtes für Strahlenschutz keine Gefährdung für Menschen innerhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte. Die Bundesregierung schließt daraus, dass kein akuter Handlungsbedarf bestehe. Dies erscheint mir aber etwas zu kurz gegriffen: über Fragen der Langzeitwirkung und die besondere Gefährdung von Kindern kann keine abschließende Aussage gemachl werden. Zweifellos muss aber sichergestellt werden, dass von elektromagnetischen Feldern tatsächlich keine unverantwortlichen Gefähren ausgehen. Deshalb ist die Forschung hier maßgeblich.

Verkaufsverbote in dem von Ihnen angesprochenen Umfang auszusprechen hält die FDP-Bundestagsfraktion nicht für den richtigen Weg. Anstelle eines weiteren Verbots sollten die Verbraucherinformationen verbessert werden. So dürfen die Strahlungswerte von Mobiltelefonen nicht nur versteckt zu finden, sondern müssen für jeden Nutzer offensichtlich sein.

Der Umgang mit Mobilfunkmasten und eine verbesserte Kooperation von Gemeinden und Unternehmen, vor allem aber die Rückkoppelung mit den Belangen der Bevölkerung, werden auch in Zukunft Schwerpunkte der parlamentarischen Arbeit der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Bereich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff, MdB

Offener Brief Aktionstag Mobilfunk 2007

Offener Brief an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten
unseres Wahlkreises (Rems-Murr bzw. Waiblingen)


MdB Dr. Joachim Pfeiffer, CDU/CSU
MdB Dr. Hermann Scheer, SPD
MdB Hartfrid Wolff, FDP

MdL Christoph Palm, CDU
MdL Katrin Altpeter, SPD
MdL Prof. Dr. Ulrich Goll, FDP


Sehr geehrte Damen und Herren,

als gewählte Abgeordnete sind Sie zuallererst verpflichtet, alle Ihre Entscheidungen daran zu messen, ob diese den im Grundgesetz festgelegten Grundrechten nicht zuwiderlaufen. Dazu gehört – gleichsam als Voraussetzung jeglicher Handlungsfähigkeit – die Durchsetzung des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit. In diesem bedeutenden Kontext steht Ihr Tun oder auch Ihr Nichtstun bezüglich des sich zur Zeit in stetigem Ausbau und Erweiterung befindlichen Mobilfunknetzes.
Regierung und Bundestag haben es zugelassen, dass die Netzbetreiber mit 60.000 Millionen Euro UMTS-Lizenzgebühren nicht nur gekauft, sondern sich damit auch das Recht auf unkontrollierte Bestrahlung ganz Deutschlands erkauft haben!
Als Bundestagsabgeordnete tragen Sie mit die Verantwortung für die in unserem Land geltenden extrem hohen Grenzwerte von Mobilfunkantennen. Diese beziehen sich lediglich auf thermische Auswirkungen (Erwärmung) und berücksichtigen nicht die
athermischen, d.h. die biologisch-körperlichen Auswirkungen, die von der derzeit verwendeten Mobilfunktechnologie ausgehen. Konsistente Hinweise auf Störungen des zentralen Nervensystems werden schon bei 0,01W/qm und Kanzerogenität (Krebsgefahr) bereits bei 0,1 W/qm dokumentiert. Die deutschen Grenzwerte hingegen liegen bei 10 W/qm! Ärzte und Wissenschaftler weisen darauf hin, dass sich die Gefahren der gepulsten Hochfrequenz (und damit haben wir es im Mobilfunk zu tun) wie bei der Radioaktivität oder bei der Röntgenstrahlung auf der zellbiologischen Ebene abspielt.
Wenn die Bundesregierung (2005 in: Bundestagsdrucksache 15/5415) den Bürgern das Recht abspricht, sich bei den in unmittelbarer Nähe von Mobilfunkmasten auftretenden Krankheitsbildern auf eben diese athermischen Wirkungen zu berufen, so ist dies eine Festlegung der Politik, der Sie als Abgeordneter zustimmen oder eben auch deutlich und laut widersprechen können, und genau um letztes wollen wir Sie hiermit dringlich bitten.
Folgen Sie nicht länger der These, dass Handeln nicht angesagt sei, weil zwischen der von Handy, Mobilfunkmast, schnurlosem DECT-Telefon und WLAN ausgehenden Strahlung und möglichen Krankheiten (noch) kein Wirkungszusammenhang (Kausalitätsbeweis) bestehe! Vielmehr ist politisches Handeln dringend vonnöten: zum einen hat sich auch unsere Bundesregierung (in den „Leitlinien Vorsorge“ von 1986) verpflichtet, bei potentiellen Risiken zu handeln, bevor Schädigungen eindeutig nachweisbar sind und zum anderen gibt es – entgegen allen Behauptungen von Industrie und Staat – bereits zahlreiche Erkenntnisse über die Wirkungszusammenhänge (Kausalität) der technisch erzeugten, gepulsten Mikrowellenstrahlung auf das biologische System. Wissenschaftler beschreiben den Mechanismus der Zellschädigung durch gepulste Hochfrequenzstrahlung ebenso wie die mögliche Öffnung der Blut-Hirnschranke (hier haben wir es mit der für die Volksgesundheit wohl besorgniserregendsten Erkenntnis zu tun: durch ein Durchlässigwerden der Blut-Hirnschranke gelangen Giftstoffe in das Gehirn, Gehirnzellen sterben ab und in der Folge wird die Denkfähigkeit angegriffen; fatal dabei ist, dass Kinder dieser Gefahr besonders stark ausgesetzt sind).

Wir bitten Sie deshalb, das potentielle Gesundheitsrisiko des Mobilfunks in Ihrer Fraktion zur Sprache zu bringen und durch Bundestagsbeschlüsse insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass

die gesetzlich zulässigen Strahlungsgrenzwerte als Gesamtsumme über alle Mobilfunkbetreiber drastisch reduziert werden,
Verkaufsverbote digitaler Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard, WLAN, Bluetooth oder HomeRF ausgesprochen werden,
eine umfangreiche und industrieunabhängige Information der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken der Mobilfunktechnologie stattfindet und dass insbesondere Kinder und Jugendliche nicht dem sorglosen Umgang mit dem Handy ausgesetzt werden,
eine neutrale, industrieunabhängige Forschung gezielt gefördert wird,
die Erforschung unschädlicher Mobilfunk-Technologien in die Wege geleitet wird,
das Telefon-Festnetz als Basisversorgung erhalten bleibt.

Als unsere Abgeordnete in Bund und Land werden Sie unsere 10.000-Einwohner-Gemeinde Korb sicherlich kennen. Diese ist landschaftlich auf das Schönste am Rande dreier mit Weinbergen bewachsenen Hügel gelegen und zeichnet sich durch bewunderungswürdiges Bürgerschaftsengagement in den verschiedensten Bereichen (Wirtschaft, Kultur, Kunst, Weinbau, Neubürger, Jugend, Senioren, Kinder, Natur, Sport etc.) aus und unsere Initiative ist eingebunden in dieses lokale Geschehen. Im September 2005 haben wir uns aufgrund massiver Ansammlungen von Mobilfunkantennen und den daraus entstandenen hohen Strahlungswerten als „Initiative Korb – Bürger für eine strahlungsärmere Zukunft“ gegründet und versuchen in offener Diskussion mit Gemeinderat und Verwaltung erste gemeinsame Schritte zu unternehmen in Richtung Standortbestimmung künftiger Mobilfunkmasten unter der Maßgabe eines Minimierungskonzeptes und haben in Veranstaltungen über die Risiken und Gefahren der mobilen Hochfrequenzkommunikation aufgeklärt. Bei unserer letzten Veranstaltung hatten wir für 60 Personen bestuhlt, gekommen sind doppelt so viele; es wird immer deutlicher, dass Bürger nicht mehr länger den Beschwichtigungen seitens der Mobilfunkindustrie und der Politik Glauben schenken, sondern dass – in der Formulierung der Europäischen Umweltagentur (EUA) – „der Mobilfunk als potentielle Umweltkatastrophe“ gesehen wird.
Doch bei jeder Diskussion zum Thema Mobilfunk in unserer Gemeinde werden
behördliche Missstände deutlich: Auf kommunaler Ebene sind die Mitspracherechte bei Auswahl von Standorten seitens der Kommunen und Bevölkerung nicht gegeben, es gibt keine Produkthaftung seitens der Mobilfunkbetreiber und bei Aufstellung von Antennen-masten sind baurechtlich viel zu viele Wege offen. Ein Grundstückseigentümer zum Beispiel kann am Elend seiner umliegenden Nachbarn verdienen – er erhält Mieteinnahmen seitens der Mobilfunkbetreiber, während die Bewohner der umliegenden Wohnungen den Wertverlust ihrer Immobilien in Kauf nehmen, finanzielle Ausgaben für (bauliche) Schutzmaßnahmen tätigen und das Risiko gesundheitlicher Gefahren tragen müssen.

Veränderte gesetzliche Vorgaben sind also auch hier dringend erforderlich. Als Landtagsabgeordnete stehen Sie hier besonders in der Verantwortung, war doch die Landesbauordnung in Baden-Württemberg just zugunsten der Mobilfunkbetreiber geändert worden! Deshalb unsere Bitte an Sie:

Veranlassen Sie eine Änderung der Landesbauordnung insbesondere
dahingehend, dass

jeder Mobilfunkmast einer strengen baurechtlichen Genehmigung bedarf,
es ein zwingendes Mitsprache-Recht für die Kommunen bei der Standortwahl von Mobilfunk-Sendeanlagen gibt,
die Zusammenballung von mehreren Antennen und mehreren Betreibern ausgeschlossen wird und dass
die Bevölkerung Mitsprache-Rechte bei der Auswahl von Senderstandorten hat.

Aufgrund der weitreichenden Bedeutung des Gefahrenfeldes Mobilfunk - bald werden alle Bürger unseres Landes davon betroffen sein - geben wir diesen offenen Brief zur Kenntnis sowohl an die örtliche Presse, als auch an die Verwaltung und an den Gemeinderat
unserer Gemeinde, ferner informieren wir darüber alle Korber Bürgerinnen und Bürger.
Rechtzeitig zum bundesweiten Aktionstag Mobilfunk am Samstag, den 23. Juni 2007, soll dieser Offene Brief bei Ihnen eingetroffen sein. Wir legen ihm auch die aktuelle Broschüre des „Netzwerkes Risiko Mobilfunk“ bei mit der dringlichen Bitte, dass auch Sie sich mit den „Acht Behauptungen – die wir nicht mehr glauben“ auseinandersetzen mögen.

Mit Spannung erwarten wir Ihre Antwort. Ergreifen Sie die Initiative!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre „Initiative Korb – Bürger für eine strahlungsärmere Zukunft“

für den Vorstand
Ruth Messer

Große Informationsveranstaltung

Risiko Mobilfunk Was tun dagegen?
Freitag, 4. Mai 2007, 19.30 Uhr
Evangelisches Gemeindehaus Korb-Kleinheppach
(Großheppacher Straße)

Ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen – das Handy wird mehr und mehr zum scheinbar unentbehrlichen Begleiter.
Wissen wir, dass uns damit gepulste Hochfrequenzstrahlung begleitet?
Wissen wir, was bei einem Handy-Telefonat passiert?
Wissen wir, dass bei jedem Handy-Anruf die Mobilfunkmasten gebraucht und damit die Bewohner stärker bestrahlt werden?
Müssen wir von einer gesundheitlichen Gefährdung durch die Mobilfunktechnik ausgehen?
Stimmt es, dass die Handy-Nutzung für Kinder und Jugendliche besonders gesundheitsgefährdend ist?
Und wissen wir, daß DECT-Schnurlostelefone kleine Mobilfunkstationen in den eigenen vier Wänden sind?
Dazuhin noch WLAN, Bluetooth, Elektrogeräte und andere Strahlenquellen – wo beginnt Elektrosmog, wo und wie kann er enden?
Welche Vorsorge können wir treffen?
Können uns (bauliche) Maßnahmen vor Mobilfunkstrahlung schützen?

Diesen Fragen werden zwei kompetente Fachleute nachgehen.
Alle Bürger sind dazu herzlich eingeladen.

Die Referenten sind:
Diplom-Biologin Heike-Solweig Bleuel, Dipl.Ing. Dietrich Ruoff, Baubiologe

In Korb versuchen Verwaltung, Gemeinderat und Initiative Einfluss zu nehmen auf Standorte künftiger Mobilfunkmasten im Sinne eines Konzeptes der Strahlenminimierung. Hausbesitzer werden gebeten, nicht ohne Rücksprache mit der Gemeinde Verträge mit Mobilfunkfirmen zu unterschreiben. Das Thema „Mobilfunk“ bleibt aktuell. Kommen Sie und informieren Sie sich selbst.

Der Eintritt ist frei.

Vortrag in der Bürgerfragestunde

Ein aus Sicht der Initiative Korb befriedigendes weiteres Vorgehen des Gemeinderates zu Punkt 3 der Tagesordnung "Mobilfunkanlagen in Korb - Vorgehen der Gemeinde" ist wie folgt zu beschreiben:

Der Gemeinderat nimmt die Sorgen der Bewohner des Gewerbegebietes "Unteres Gewässer" ernst und behandelt diese Bürger im Zusammenhang mit der Belastung durch Mobilfunkanlagen genauso wie alle anderen Bürger der Gemeinde.

Der Gemeinderat beauftragt ein Fachbüro zur Analyse der Vor-Ort-Situation in Korb (was konkrete Messungen ebenso beinhaltet wie deren Auswertung) (Simulation!!) mit dem Ziel ein Konzept der Minimierung zu erarbeiten. Alle möglichen Standorte, sowohl im Innenbereich wie im Außenbereich der Gemeinde, sollten dabei auf den Prüfstand kommen, auch die Frage einer Standorterhöhung, falls dies zu einer Anwohner-Entlastung führen kann.

Der überdurchschnittlichen Belastung der Anwohner des Gewerbegebietes "Unteres Gewässer" bzw. des neuen Wohngebietes "Bühl" wird dabei ebenso Beachtung geschenkt, wie der Tatsache, dass sich die Kindertagesstätte "Im Körble" noch im Hauptgefahrenradius der Antennen auf dem Gebäude der ehem. Firma Eimer befindet.

Damit belässt es der Gemeinderat nicht bei der Information durch einen T-Mobile-Vertreter, sondern zieht andere Fachleute hinzu. Das zu beauftragende Fachbüro muss in seiner Arbeitskompetenz von Mobilfunkbetreiber, Kommune und Bürgerinitiative anerkannt sein. Nur so kann eine evtl. notwendig werdende Umsetzung von Vorschlägen unter Beibehaltung des sozialen Friedens ermöglicht werden.

Der Gemeinderat ruft alle Hausbesitzer auf, künftig keine Verträge mehr mit den Mobilfunkbetreibern zu unterschreiben, sondern sich zuvor an die Gemeinde zu wenden.

Gemeinde und Bürgerinitiative können in gemeinsamen Veranstaltungen über Risiken und Gefahren des Mobilfunks aufklären und so dazu beitragen, dass die Bürger selbst auch zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technik finden (Handy: Fasse dich kurz! / in Kindergärten und Schulen: Handy's aus! / Verzicht auf strahlende schnurlose Telefonanlagen nach dem
DECT-Standard).

Ergebnis der Diskussion des Gemeinderates unter Tagesordnungspunkt 3 "Mobilfunkanlagen in Korb - Vorgehen der Gemeinde":
Der Gemeinderat hat weiteren Informationsbedarf zum Thema Mobilfunk und beauftragt die Verwaltung mit der Organisation einer Bürgerinformationsveranstaltung mit diesem Thema.

Offener Brief an die Gemeinde Korb

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.10.2005 konnten wir zum Thema „Mobilfunk“ in Korb mit Philipp Kornstädt einen Vertreter der Mobilfunkfirma T-Mobile hören, der zwar viele Fragen klären konnte, doch zahlreiche und entscheidende Fragen offenließ.

So bezeichnete er es als notwendig, dass UMTS-Technik nur inmitten des „Abrufer“- bzw. Nutzerareals als sinnvoll zu installieren sei – ein fragwürdige Aussage,

• weil dann die Mobilfunkanbieter keine Standorte außerhalb beziehen würden, was sie aber aufgrund des öffentlichen „Gegenwindes“ immer öfter tun. (Aktuelles Beispiel: in Großbettlingen haben die Mobilfunkbetreiber von einem geplanten UMTS-Standort im Mischgebiet Abstand genommen und werden diesen jetzt außerhalb der Gemeinde, in 400 m Entfernung zur nächsten Wohnung, errichten!)

• weil ansonsten ja vor allem nur die Korber Gewerbegebietler etwas von UMTS hätten (der T-Mobile-Fachmann sprach von einer Reichweite von 600 m) und nach einer Seite hin bereits nach ca. 150 m die offenen Felder beginnen – dafür würden sich die Investitionen der Mobilfunkbetreiber ja wohl niemals lohnen!

Zur Frage der Gesundheitsschädlichkeit von Hochfrequenzstrahlung äußerte sich T-Mobile-Fachmann Kornstädt ausdrücklich nicht, da er als Techniker spreche und hier weder als Biologe, noch als Mediziner oder Baubiologe Stellung beziehen könne. Seine persönlich geäußerte Meinung, dass für ihn die von Mobilfunkanlagen ausgehende Hochfrequenzstrahlung kein Problem darstelle, kann uns nicht beruhigen. Denn zum einen dürfte es für einen T-Mobile-Techniker selbstverständlich sein, in dieser Frage die Interessen seines Arbeitgebers zu vertreten.

Andererseits ist von keiner Seite aus die Unbedenklichkeit der Mobilfunkanlagen bewiesen, im Gegenteil, es mehren sich die Stimmen und Studien, die die elektromagnetische Hochfrequenzstrahlung für die Anwohner als außerordentlich gesundheitsschädigend erkennen lassen. Außerdem liegen uns Berichte von Bewohnern im Gewerbegebiet über gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, die in zeitlichen Zusammenhang mit den Mobilfunkantennen gebracht werden können und die eigentlich bereits Grund genug sein sollten, dass Gemeinderat und Gemeindeverwaltung in Korb deutliche Schritte zur Minimierung von Strahlenbelastung unternehmen.

Dennoch scheinen uns in diesem Zusammenhang – vor allem was die Frage nach der Einschätzung von Messwerten betrifft – zusätzliche Fachinformationen zur Wirkung der Mobilfunkstrahlen auf uns Menschen sinnvoll, um so einen objektiveren Zugang zur Sache zu ermöglichen und sich die Dringlichkeit von Handlungsschritten zu vergegenwärtigen.

Aus diesem Grund möchten wir Bürgermeister und Gemeinderat darum bitten, in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung auch jene Fachleute einzuladen, die von biologischer bzw. von baubiologischer und von medizinischer Seite aus zur Wirkung der Hochfrequenzstrahlung bzw. Hochfrequenzpulsierung sowohl bei GSM- als auch bei UMTS-Technik Sachinformationen bieten können. (Vorschläge dazu im Anhang.)

Wir dürfen in diesem Zusammenhang übrigens nicht übersehen, dass sich die Kindertagesstätte „Im Körble“ noch im Hauptgefahrenradius der Antennen auf dem Gebäude ehem. Firma Eimer befindet!

Die Aussage des T-Mobile-Technikers, dass T-Mobile eigentlich nie vorzeitig (d.h. vor dem Auslaufen der ja recht langen Verträge) die Antennen abbaue und auf andere (also auf außerhalb bewohnter) Gebiete gelegene Standorte verlege mag bislang auf T-Mobile zutreffen, muss aber nicht so bleiben.

In Großbettlingen wurde beispielsweise ein „aktiver Standort“ des Mobilfunkbetreibers O2 aus dem Wohngebiet heraus an einen Standort in 1-km-Entfernung zur nächsten Wohnung verlegt, und das, ohne dass dabei Abbau- bzw. Wiederaufbaukosten auf Bürger oder Gemeinde zugekommen wären! Vorausgegangen waren allerdings mas-sive gemeinsame Proteste von Bürgern, Gemeinderat und Bürgermeister. Eine erste entscheidende Rolle spielte dabei die Aufforderung seites des Gemeinderates und des Bürgermeisters an alle Hausbesitzer der Gemeinde, keine Verträge mehr mit Mobilfunkanbietern zu unterschreiben!

Wir bitten dringend darum, dass auch Gemeinderäte und Bürgermeister in Korb diesen Schritt baldmöglichst tun! (Der Aufruf von Großbettlingen liegt im Wortlaut diesem Brief bei.) Ein solcher Aufruf kann einerseits die Sensibilität der Bürger im Umgang mit neuen, in ihren Auswirkungen noch längst nicht erprobten Technologien stärken und andererseits ein Solidargefühl erzeugen, das dem Hausbesitzer hilft, sich stärker – und gemeinsam mit den anderen! - den finanziellen Verlockungen der Mobilfunkbetreibern zu entziehen. (Das Argument: „Wenn die Anlagen nicht auf meinem Dach stehen, dann stehen sie auf jenem deiner
Nachbarn!“ entfällt dann. Ein Argument übrigens, das von Mobilfunkbetreibern gegenüber einem zunächst noch
skeptischen Hausbesitzer ins Feld geführt wird.)

Und täuschen wir uns nicht: die Standortsuche der Mobilfunkbetreiber geht auch in Korb weiter! Erhält die Kommune dann offiziell die Informationen über nächste Standorte, hat sie nur zwei Monate Zeit zur Wahrnehmung ihres Vorschlagsrecht hinsichtlich vertretbarer Standorte – eine Zeit, die fast immer zu kurz ist, um zu gesundheitsverträglichen Kompromissen zu kommen.
Deshalb ist es unabdingbar, dass Gemeinderat, Verwaltung und Bürger rechtzeitig respektive vorzeitig aktiv werden.

Ein letzter Punkt:
Der T-Mobile-Fachmann schien die Hilflosigkeit von Gemeindegremien in Sachen Antennenaufstellung zu bestätigen, da – aufgrund übergeordneter Gesetze – der Mobilfunkbetreiber letzten Endes das Sagen habe unter der Voraussetzung, dass es ihm gelinge, nach gewissen rechtlichen Abklärungen die gültigen Verträge mit privaten Hausbesitzern abzuschließen.

Das ist nur zum Teil richtig! Eine Gemeinde hat mehr Einflußmöglichkeit als es zunächst scheint. Wir legen diesem Brief dazu ein Exposé von Peter Michael Schmalz bei, der dieses in seiner Funktion als Landesbeauftragter der ÖDP Bayern für rechtliche und technische Fragen des Mobilfunks ausarbeitete. P.M. Schmalz ist von Beruf Dipl.-Verwaltungswirt und als Kreisrat, Gemeinderat und Referent für Umwelt mit verwaltungstechnischen Fragen bestens vertraut.

Unsere „Initiative Korb – Bürger gegen wohnortnahe Mobilfunksendeanlagen e.V.“ wird an die Korber Öffentlichkeit treten sowohl mit Informationen zur Sache als auch in der Betonung darauf, dass nur in breiter Gemeinschaft ein Erfolg möglich sein wird. Den Mobilfunk an und für sich werden wir – da keine alternative Technik in Sicht scheint – nicht verhindern können, doch muss es unser Anliegen sein, die Mobilfunkanlagen in für Bürger ungefährliche Bereiche auszulagern.

Beispiele wie Großbettlingen (es gibt übrigens noch mehr davon) geben uns Anlaß zur Hoffnung auch auf Erfolge in Korb. Allerdings werden wir die Gefahren eines technischen Fortschrittes nur dann minimieren können, wenn wir uns zur Wehr setzen und Alternativen ausarbeiten, um so die Verantwortung für unsere Kinder, für unsere Enkelkinder und für uns selbst übernehmen.

Das Gebot der gesundheitlichen Vorsorge für die Bürger muss wichtigster Maßstab auch im politischen Handeln sein! Um unsere Arbeit so transparent wie möglich zu gestalten, versenden wir dieses Schreiben an Sie als „offenen Brief“, so dass alle Korber Bürger – über direkte Nachfrage oder über www.initiative-korb.de – am Meinungsbildungsprozess in Sachen „Aktiv gegen Mobilfunkstandorte in bewohnten Gebieten“ teilhaben können.

Mit einem gesonderten Schreiben (dem wir unseren Info-Flyer und diesen „offenen Brief“ beilegen) werden wir uns auch an alle Korber Ärzte und an alle jene Personen bzw. Organisationen wenden, die in den sensiblen Bereichen der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeit mit Kindern bzw. Senioren tätig sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Initiative Korb – Bürger gegen wohnortnahe Mobilfunksendeanlagen e.V.

Ruth Schwegler-Messer
Vorstand

Anlagen:
• Info-Flyer der Initiative Korb – Bürger gegen wohnortnahe Mobilfunksendeanlagen
• Wortlaut des Freiburger Ärzteappells
• Exposé von P. Schmalz „Konzept der ÖDP für eine kommunale Mobilfunkvorsorgeplanung“
• Aufruf Großbettlingen an die Hausbesitzer

P.S.:

Ein Fachmann, der zur Wirkung von Hochfrequenzpulsierung auf uns Menschen umfassend informieren kann, ist beispielsweise Dietrich Ruoff. Er ist Diplom-Ingenieur und Baubiologe, ist als unabhängiger Sachverständiger anerkannt und sitzt mit an den sogenannten „Runden Tischen“ von Bürgermeistern, Gemeideräten, Bürgern und Mobilfunkbetreibern und er zählt auch zu jenen Prüfern der Messwerte, die von den Mobilfunkbetreibern anerkannt sind (letzteres ist wichtig für die weitere sachliche und glaubwürdige Auseinandersetzung mit den Mobilfunkbetreibern!).

Ein anderer funktechnisch versierter und auf (anerkannte) Messwerterhebungen und Messauswertungen spezialisierter Fachmann ist Norbert Honisch, Elektrotechniker und Diplom-Ingenieur, der auch als Berater von Gemeinderäten tätig ist, z.b. für Reutlingen, Überlingen oder Neustadt a.d.W.

Denkbar wäre auch, zusätzlich oder zu einem anderen Zeitpunkt einen Vertreter des Freiburger Ärzteappells oder der Ärzte-Initiative „Bamberger Appell“ einzuladen.